Zeitarbeit

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Zeitarbeit ist: Arbeiten auf Zeit!

Als Leiharbeiter (offiziell für Zeitarbeiter) schließt Du mit Primestaff einen Arbeitsvertrag. Wir werden also Dein Arbeitgeber und fungieren gleichzeitig als der “Verleiher” deiner Arbeitskraft.

Wir suchen dir passende Stellen und “verleihen” dich befristet (max. 18 Monate) für an eine Firma (den sogenannten “Entleiher). Weil wir dich ja dieser Entleiher-Firma auf einige Zeit befristet überlassen, und zwischen dir und den anderen Angestellten des Entleihers allermeist kaum ein Unterschied zu erkennen ist, heißt Zeitarbeit auch “Arbeitnehmerüberlassung”.

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Rechtliche
Rahmenbedingungen

Darf man auch länger als 18 Monate bei einem “Entleiher” tätig werden?

Grundsätzlich nicht, außer der Tarifvertrag der spezifischen Branche erlaubt es explizit. Auch ist ein solches unter Umständen möglich, wenn zwischen den einzelnen Einsätzen mehr als 3 Monate liegen. Wenn Du länger als 18 Monate bei dem Entleiher tätig bist, entsteht automatisch ein Arbeitverhältnis mit der Entleiher-Firma, außer Du erklärst die „Festhaltenserklärung” uns gegenüber.

Darf ich nach den 18 Monaten bei dem Entleiher regulär tätig werden?

Natürlich! Das kann dir niemand verbieten.

Werde ich auch bezahlt, wenn ich bei dem Entleiher nicht beschäftigt werden kann?

Ja. Dieses Risiko trägt Primestaff, denn du bist als Leiharbeiter unser Angestellter und wir müssen Sorge tragen, dass du auch “etwas zu tun” hast, bzw immer, auch wärend Untätigkeit, deinen vollen Lohn erhältst.

Werde ich auch bezahlt, wenn ich bei dem Entleiher nicht beschäftigt werden kann?

Ja. Dieses Risiko trägt Primestaff, denn du bist als Leiharbeiter unser Angestellter und wir müssen Sorge tragen, dass du auch “etwas zu tun” hast, bzw immer, auch wärend Untätigkeit, deinen vollen Lohn erhältst.

Sozialversicherung

Du bist bei Primestaff angestellt, also übernehmen wir selbstverständliche die Sozialversicherungsabgaben.

Arbeitsschutz und Unfallversicherung

Hier schützt dich der Entleiher nach den öffentlich rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Vor Antritt des Jobs hat eine genaue Einweisung stattzufinden, sprich uns darauf an, sollte sie einmal ausbleiben!